Hilfeangebote der Beratungsstelle
Unser Beratungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie an alle Personen, die beruflich mit Kindern arbeiten oder die um Kinder aus ihrer Umgebung in Sorge sind.
Wir bieten Hilfe an bei
In der Beratungsstelle sind derzeit tätig.
Neben unserem Therapieangebot stellte Frau Saller in ihrer freien Praxis 2 Therapieplätze dem DKSB zu Verfügung. Sie war jahrelang als Psychologin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der Beratungsstelle des DKSB tätig Das Honorar von Frau Saller für die Therapien der Kinder und Jugendlichen wurde über den DKSB finanziert.
Beratung und Therapie mit Familien, Kindern und Jugendlichen
Im Jahr 2010 wurden 285 Familien von uns beraten bzw. nahmen Therapie in Anspruch. Der leichte Rückgang von Beratungsterminen im Vergleich zum Berichtsjahr 2009 kann durch den Wegfall einer kompletten Stelle (krankheitsbedingt) für einen Zeitraum von fast 4 Monaten erklärt werden.
Die langfristigen Beratungs- und Therapieangebote für Kinder und Jugendliche sind besonders personalintensiv. Denn je nach Problematik waren mit den langfristigen Gesprächen noch eine Reihe weiterer Termine verknüpft, pro Fall zwischen einem und 2 Zusatzterminen pro Monat. Die damit verbundenen Aktivitäten, die in der Statistik nicht extra erscheinen, sind:
Fortbildungen und Informationsveranstaltungen durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Beratungsstelle
Gremienarbeit und Vernetzung
Fortbildungen zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a
Im Jahr 2010 wurden 2 Fortbildungen zum Thema Schutzauftrags nach SGB VIII § 8a durchgeführt. Die Fortbildung wurde in Kooperation mit der Paritätische Süd und dem Stadtschulamt Frankfurt vom Team der BS, einer Juristin des DPWV und unter Mitwirkung einer Mitarbeiterin des JA FFM durchgeführt. In der ersten Veranstaltung wurde das Fortbildungsteam durch eine Mitarbeiterin des IFZ unterstützt, die speziell zu migrationsspezifischen Kinderschutzfragen eine Orientierung geben konnte.
In der dreitägigen Schulung für insgesamt 43 pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen wurde anhand von Beispielen und Erfahrungen aus der Praxis und vor dem Hintergrund theoretischer Kenntnisse aufgezeigt, wie der im SGBVIII § 8a präzisierte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung durch pädagogische Fachkräfte wahrgenommen werden muss.
Inhaltliche Schwerpunkte waren:
Die Erzieherinnen/Erzieher waren in beiden Fortbildungen sehr motiviert, was einen sehr regen und konstruktiven Austausch über die zur Debatte stehenden Kinderschutzfragen ermöglichte. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sahen in den im §8a präzisierten Bestimmungen bereits vorab eine unabweisbare Verpflichtung und Verantwortung den Kinderschutz in ihrer Einrichtung umzusetzen.
Der Fortbildungsabschnitt `Reden mit Eltern über Kindeswohlgefährdungen` und die Frage nach der Einschaltung des Jugendamts, löste in beiden Gruppen viele Fragen und auch Unsicherheiten aus.
Die Anforderung, den Eltern gegenüber u. U. auch eine Kontrollfunktion übernehmen zu müssen, verunsicherte und ängstigte, da diese Rollenveränderung nicht so ohne weiteres in das professionelle Selbstverständnis zu passen schien. Das direkte Hineinwirken der gesetzlichen Vorgaben in die Konzepte der Einrichtungen und die Auswirkungen auf die praktische Arbeit sorgte ebenso für Befürchtungen. Es bestand die Angst, diesen vom
Gesetzgeber formulierten Ansprüchen nicht gerecht zu werden, Fehler zu begehen, in Form von zu viel/zu wenig Intervention, durch die dann die berufliche Karriere leidet oder die Zusammenarbeit mit den Eltern schwierig werden könnte.
Auch die vielen Ablaufpläne, Risikobögen, sowie die Kriterien für die Dokumentation wurden von vielen oft als Teil einer „kalten, präventiven Sicherheitskultur“ erlebt. Auf den ersten Blick haftete diesen Regelungen etwas Mechanistisches/Abstraktes an, was kaum mit den auf Beziehungsarbeit ausgerichteten Arbeitskonzepten in Einklang zu bringen war.
Durch die Fortbildung war es den Fachkräften möglich, eine andere Haltung zu diesem Problem zu entwickeln und die Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung als wichtigen Teil der Arbeit anzunehmen. Denn es war klar, dass es für den Kinderschutz mehr braucht als Ablaufpläne, Risikoeinschätzung, Dokumentationen usw. , sondern dass die zentrale Aufgabe darin besteht, Fachkräfte, Kinder und Eltern in einem dialogischen Prozess zu halten. Wenn es darum geht, Kinderschutzfragen zu bearbeiten, sollen alle Beteiligten ihren Subjektstatus behalten und nicht zu Objekten werden, an denen Hilfe- und Schutzmaßnahmen exekutiert (anderer Begriff evtl. ausprobiert/ausgeführt?) werden.
Für die Fachkräfte war es auch wichtig zu sehen, dass ihr Handeln nicht unter dem Gesichtspunkt „wir verpetzen die Eltern ans Jugendamt“ zu sehen ist, sondern dass es um Hilfen für Kinder und Eltern geht. Hilfen, die dazu dienen sollen, Kinder und Eltern zu schützen: Die Kinder vor drohender Gewalt oder Vernachlässigung und die Eltern davor, dass sie noch weiterhin unangemessenes Verhalten ihren Kindern gegenüber praktizieren und dass sie lernen, welche Alternativen es zu den bisher praktizierten Erziehungsstrategien gibt. Dabei entstand auch ein stärkeres Bewusstsein darüber, dass die Erzieherinnen/Erzieher einen entscheidenden Einfluss ausüben können über den Verlauf der weiteren Lebensgeschichte der von Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder. Ausgestattet mit diesem Wissen rückten die Ängste vor Kontrolle und Überwachung der Eltern in den Hintergrund.
Bei einem Blick auf die eigenen Kompetenzen und Stärken für die Arbeit mit Kindern schätzten sich die Fortbildungsteilnehmer/-innen als gut qualifiziert für die Ausübung ihres Berufs ein. Sie gaben an, viel in die Arbeit mit den ihnen anvertrauten Kindern zu investieren. Dieses Bewusstsein über die eigenen Stärken und Kompetenzen ist auch in der Kooperation bei der Bearbeitung von Kinderschutzfragen wichtig. Denn oft sehen sich die Mitarbeiter/-innen von Kindereinrichtungen in der Hierarchie der Kooperationspartner eher im unteren Abschnitt angesiedelt und es gelingt ihnen nicht so gut, die eigene fachliche Kompetenz einzubringen. Um diese Selbstdeckelung zu vermeiden, war es für die Fortbildungsteilnehmerinnen wichtig, sich ihre Fähigkeiten und Stärken mehr vor Augen zu halten. Dazu gehörte auch das Wissen um die Bedeutung der eigenen fachlichen Einschätzungen bei Kindeswohlgefährdungen, insbesondere bei der Fallübergabe an andere Fachkräfte.
In einem anderen Aspekt wurde noch Verbesserungsbedarf gesehen, nämlich in der Fähigkeit, Hilfen in Anspruch zu nehmen, um damit etwas für sich und die eigene Zufriedenheit zu tun. Die Balance zwischen Geben und Nehmen in der Arbeit sei meist nicht ausgeglichen. Ein Ungleichgewicht, für dessen Zustandekommen die Teilnehmer/innen selbst Verantwortung übernahmen. Denn es sei schwer, sich selbst gegenüber einzugestehen, dass man Hilfe und Unterstützung braucht und sie dann auch noch einzufordern soll.
Dieser Aspekt ist jedoch nicht nur für Erzieherinnen und Erzieher kennzeichnend, sondern betrifft die sozialen Berufe insgesamt.
Die Evaluation unserer Veranstaltung ergab eine hohe Zufriedenheit der Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit den Inhalten der Fortbildung und der Form der Vermittlung.
(64% sehr zufrieden 36% zufrieden) Die unterschiedlichen Vermittlungsstile der einzelnen Referentinnen /Referenten wurden als etwas angesehen, was die Fortbildung bereicherte. Die Anwesenheit einer Vertreterin des Jugend und Sozialamts war ebenso wichtig, konnten doch auf diese Weise Fragen an das Jugendamt direkt bearbeitet und Berührungsängste, Missverständnisse und anderer Fragen der Kooperation auf direktem Weg geklärt werden.
Anfang April 2011 haben alle Fortbildungsteilnehmerinnen/Teilnehmer die Möglichkeit im Rahmen einer Nachbereitungsveranstaltung ihre bisher gemachten Erfahrungen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages zu reflektieren.
Julius Niebergall