Auszug aus: Qualitätssicherung in der Arbeit der Hessischen Projekte "Keine Gewalt gegen Mädchen und Jungen", Mai 1998
Grundlagen der Arbeit der Hessischen Projekte
Problem-/ Ursachenverständnis bei Gewalt gegen Mädchen und Jungen
Der Begriff der Gewalt im familiären und gesellschaftlichen Kontext umfaßt zum einen die körperliche und seelische Mißhandlung, die Vernachlässigung und die sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen, zum anderen die strukturelle Gewalt, die in der Lebenswelt von Mädchen / Jungen und Erwachsenen wirksam ist. Gewalt beeinträchtigt Mädchen und Jungen in extremer, manchmal lebensbedrohlicher Form, schränkt ihre Entwicklungsfähigkeit ein und hat oft lebenslange Folgen.
Jede Form von Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse.
Sie sind ein Angriff auf die gesamte Persönlichkeit von Mädchen und Jungen.
Leitlinien für das Problemverständnis
Die durch Gewalt in ihrer körperlichen und seelischen Unversehrheit und in ihrer Entwicklung beeinträchtigten Mädchen und Jungen werden dabei im Kontext ihrer familiären und sozialen Beziehungen gesehen. Das heißt, daß die Bedeutung dieser Beziehungen in der Biographie, in der aktuellen Lebenssituation und für die zukünftige Entwicklung der betroffenen Mädchen und Jungen in der Beratungsarbeit berücksichtigt werden muß. Dies gilt insbesondere für die Bedeutung der Beziehung zu den Eltern, die Eltern bleiben, unabhängig davon, was sie getan haben, ob sie anwesend sind oder nicht, ob Eltern und Kinder jemals wieder zusammenleben werden oder nicht. Das heißt auch, die oft sehr ambivalenten Gefühle und Bindungen der Mädchen und Jungen gegenüber gewaltausübenden Eltern(teilen) und Bezugspersonen zu beachten und damit zu arbeiten, sowie die Problemlage der gewaltausübenden Erwachsenen zu sehen und zu verstehen.
Die Gewalt ausübenden Erwachsenen bleiben in der Verantwortung für ihr schädigendes Verhalten. Eltern werden in ihrer besonderen Bedeutung als Eltern und in ihrer Wichtigkeit für die Entwicklung von Mädchen und Jungen gesehen. Sie werden in dieser Aufgabe unterstützt, um schützende und förderliche Eltern-Kind-Beziehungen zu ermöglichen.
Die Auswirkungen der Gewalt auf Geschwisterkinder und ihre Beziehungen werden berücksichtigt.
Zielgruppe des Hilfeangebots
Das Hilfeangebot der hessischen Beratungsstellen des Deutschen Kinderschutzbundes bezieht sich auf körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt sowie auf Vernachlässigung und richtet sich in erster Linie an Mädchen und Jungen, Mütter und Väter, Familien bzw. Teilfamilien sowie andere wichtige Bezugs- und Vertrauenspersonen der Mädchen und Jungen.
Eine weitere Zielgruppe sind die Professionellen, die nach Information, Beratung, Fortbildung oder Supervision im Zusammenhang mit Gewalt gegen Mädchen und Jungen nachfragen.
Leitlinien für die Beratungsarbeit
Die Leitlinien für die Beratungsarbeit orientieren sich an den Prinzipien der DKSB-Arbeit, wie sie auf Beschluß der Bundesversammlung des Deutschen Kinderschutzbundes 1996 verabschiedet wurden.
Leitlinien zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Voraussetzung für eine beratende / therapeutische Arbeit mit Mädchen und Jungen, die sexuell mißbraucht werden, ist erst dann gegeben, wenn der Schutz vor weiterem sexuellen Mißbrauch sichergestellt und gewährleistet ist.
Auch bei massiver Kindesvernachlässigung und –mißhandlung ist abzuklären, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen Schutz sicherzustellen.
Wir gehen davon aus, daß es nicht die schlimmste Form der Verletzung von Kindern gibt, sondern daß für das jeweilige Kind Vernachlässigung, körperliche Mißhandlung, psychische Mißhandlung oder sexueller Mißbrauch vergleichbar schwerwiegende Verletzungen darstellen können. Unsere therapeutischen Angebote gelten für traumatisierte Kinder und Jugendliche unabhängig davon, welcher Art die traumatisierenden Ereignisse waren (sind).
Einzeltherapeutische Hilfe erhalten nach Möglichkeit Kinder (ab 4. Lebensjahr) und Jugendliche, die physisch und psychisch mißhandelt, vernachlässigt und sexuell mißbraucht wurden, und die durch das, was sie erfahren und erlitten haben, schwere Störungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihrer Identitätsbildung, ihrem Selbstwert, ihrer Bindungs- und Beziehungsfähigkeit entwickelt haben. Bei jüngeren Kindern richten sich die therapeutischen Angebote vorrangig an die Bezugs- und Betreuungspersonen.
Die Einzeltherapie ist, wo erforderlich und möglich, eingebettet in therapeutische Hilfen für das Umfeld, in dem das Kind lebt.
Ziel der Einzeltherapie ist es, dem Kind einen geschützten Raum zu geben, in dem es die Möglichkeit hat, seine Geschichte zu reinszenieren und in dem es von einem wohlwollenden Zeugen bei den Reinszenierungen seines Leids begleitet, gestützt und gehalten wird. Das Kind soll die Möglichkeit erhalten, Zugang zu seinen Gefühlen zu bekommen und sich die Gefühle wieder anzueignen, sie zu spüren, ohne daran zugrunde zu gehen. Es geht darum, daß die Kinder die Möglichkeit finden, die Abwehr- und Schutzmechanismen, die ihnen ein Überleben ermöglicht haben, aber gleichzeitig eine Weiterentwicklung behindert haben, aufzugeben und so gebundene Energien freizusetzen für ihre Weiterentwicklung. Es geht auch darum, daß die Kinder, das was sie erlebt haben, als Teil ihrer Geschichte in ihre Persönlichkeit integrieren können. Erst nach der Trauer über die nicht gehabte Kindheit, über nicht gehabte fürsorgliche Eltern, haben Kinder den Blick frei dafür zu schauen, wer sie sind mit ihrer Geschichte und mit ihren Verletzungen. Es geht in der Therapie nicht darum, ihre Geschichte ungeschehen oder vergessen zu machen. Es geht darum, sie so zu integrieren, daß sie nicht immer wieder im Leben der Kinder, der späteren Jugendlichen und Erwachsenen wiederholt werden muß.
Leitlinien zur Arbeit mit sexuell mißbrauchenden Erwachsenen
Sexueller Mißbrauch durch familienangehörige Erwachsene bzw. wichtige Bezugspersonen aus dem sozialen Nahraum der Mädchen und Jungen geschieht in der Regel in einem Kontext, der die betroffenen Mädchen und Jungen und andere Familienangehörige in eine vom mißbrauchenden Erwachsenen gesteuerte Beziehungsdynamik von Manipulation, Verwirrung, Geheimhaltung und Schuldverschiebung einbindet.
Der Zyklus der Geheimhaltung wird zwar durch die Mitteilung des betroffenen Mädchens/Jungen zunächst unterbrochen, eine Veränderung der übrigen Aspekte der Beziehungsdynamik ist zu diesem Zeitpunkt allerdings häufig noch nicht möglich, da der Schutz vor weiterem Mißbrauch und die Bewältigung der Eröffnungskrise zunächst im Vordergrund steht. Außerdem besteht die Gefahr, daß die schädigende Beziehungsdynamik trotz räumlicher Trennung fortbesteht bzw. auf Geschwisterkinder übertragen wird.
Eine Beratung/Therapie auch des mißbrauchenden Erwachsenen kann dazu beitragen, diese schädigende Beziehungsdynamik zu verstehen und zu verändern, die Manipulation durch den mißbrauchenden Erwachsenen für die Betroffenen durchschaubar zu machen und zur Schuldentlastung der betroffenen Mädchen und Jungen beizutragen, wenn es in der Arbeit mit den mißbrauchenden Erwachsenen gelingt, diese zur Aufgabe der Verleugnung und zur Übernahme der Verantwortung für den sexuellen Mißbrauch zu motivieren.
Bei Angeboten an mißbrauchende Erwachsene durch Beratungsstellen des DKSB müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
Leitlinien für die Kooperation mit dem Rechtssystem
Der Kinderschutzbund schaltet grundsätzlich keine Strafverfolgungsinstanzen ein.
Wir begleiten und beraten KlientInnen, die anzeigen wollen bzw. angezeigt haben.
Im Sinne von Kinderschutz ist eine Kooperation mit dem Familien- und Vormundschaftsgericht möglich.