Im Jahr des Kindes 1979 forderte der Kinderschutzbund erstmalig, die Prügelstrafe für Eltern gesetzlich zu verbieten. Über 20 Jahre dauerte es, bis im November 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 1631, 2 verankert wurde: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Gleichzeitig wurden Jugendhilfeträger durch eine Ergänzung im Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, dass sie "Eltern Wege aufzeigen sollen, wie Konfliktsituationen in Familien gewaltfrei gelöst werden können."
Mit dem Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder®“ sollen alle Eltern angesprochen werden. Ziele sind, ihre Erziehungsfähigkeit zu stärken und zu stützen und den Kinderrechten in der Familie Geltung zu verschaffen.
Für den Elternkurs „Starke Eltern - Starke Kinder®“ gelten die Grundorientierungen des Kinderschutzbundes:
Die Teilnahme am Elternkurs ist prinzipiell freiwillig. Ein Elternkursbesuch auf Anordnung von Gerichten oder Jugendämtern ist nicht möglich.
„Starke Eltern - Starke Kinder®“ ist ein präventives Angebot und keine Therapiegruppe.
Vermittelt wird im Elternkurs das Modell 'anleitender Erziehung': Eltern nehmen ihre Rolle und Verantwortung als Erziehende wahr und leiten und begleiten ihre Kinder - unter Achtung der Kinderrechte.
Dieses Modell wird in fünf aufeinander aufbauenden Stufen erklärt, erprobt und geübt:
1. Klärung der Wert- und Erziehungsvorstellungen in der Familie
2. Festigung der Identität als Erziehende
3. Stärkung des Selbstvertrauens zur Unterstützung kindlicher Entwicklung
4. Bestimmung von klaren Kommunikationsregeln in der Familie
5. Befähigung zur Problemerkennung und -lösung
Mitverantwortlich für den Erfolg der Elternkurse ist die Haltung der Kursleiter/-innen, die von Respekt, Achtung und Anerkennung gegenüber allen Familienmitgliedern geprägt ist.