Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Transparenz ist uns sehr wichtig!
Daher veröffentlicht der Deutsche Kinderschutzbund - Bezirksverband
Frankfurt am Main e. V. an dieser Stelle für Sie in übersichtlicher
Weise wesentliche Informationen zum Verband und zur Verwendung von
Mitteln gemäß den Vereinbarungen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International.
Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick:
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Der Deutsche
Kinderschutzbund - Bezirksverband Frankfurt am Main e. V. wurde 1954
gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes in Frankfurt
eingetragen. Die Geschäftsstelle sitzt in Frankfurt. Die Kontaktdaten
finden Sie unten im Footer- - Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Zur Satzung
Allgemeine Angaben zu den Zielen entnehmen Sie dem Leitbild. Unsere Angebote und Projekte finden Sie hier - Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind vom zuständigen Finanzamt Frankfurt am Main III durch die Ausstellung eines Freistellungsbescheides vom 04.02.2019 von der Körperschafts- und
Gewerbesteuer befreit. Damit wurde uns die satzungsgemäße,
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bescheinigt und der Deutsche
Kinderschutzbund - Bezirksverband Frankfurt am Main e. V. als
gemeinnützige Körperschaft anerkannt. - Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum ehrenamtlichen Vorstand
Der hauptamtliche Geschäftsführer des Vereins ist Stefan Schäfer. - Bericht über die Tätigkeiten
zum Jahresbericht - Personalstruktur
zum Jahresbericht 2018, S. 6 - Angaben zur Mittelherkunft
zum Jahresbericht 2018, S. 24-25 - Angaben zur Mittelverwendung
zum Jahresbericht 2018, S. 24-25 - Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Deutsche Kinderschutzbund besteht in Hessen aus dem Landesverband als
Dachverband und 27 eigenständigen Orts- und Kreisverbänden. Gemeinsam
mit dem Bundesverband in Berlin sind wir für den Kinderschutz in unserem
Land aktiv und engagieren uns tagtäglich für die Kinder in unserem Land. - Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen.
Es gibt keine juristischen Personen deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des gesamten Jahresbudgets ausmachen.